Wenn du ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, hast du 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Sie trägt offiziell den Namen „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Diese Daten bilden die Grundlage für die neue Grundsteuer, die ab 2025 gelten und von den Kommunen erhoben wird. Das war Teil der Grundsteuerreform, um veraltete Bewertungsverfahren zu ersetzen.
Was war die Frist – und was geschah, wenn du sie verpasst hast?
Die ursprüngliche Frist lief bis 31. Oktober 2022. Weil jedoch viele Eigentümer nicht abgegeben hatten, wurde die Frist gemeinsam von Bund und Ländern bis zum 31. Januar 2023 verlängert. In Bayern hattest du sogar bis 30. April 2023 Zeit. Wer fristgerecht abgegeben hat, war auf der sicheren Seite. Wenn du die Frist trotzdem verpasst hast, wurden deine Daten vom Finanzamt geschätzt – das kann zu höheren Steuerbescheiden führen. Außerdem drohten Verspätungszuschläge oder sogar Zwangsgelder, falls du gar nichts eingereicht hast.
Wie reicht du die Erklärung korrekt ein?
Die Abgabe erfolgt über das Elster-Portal, das Online-Tool der Finanzverwaltung. Das kann schwierig sein, weil dort Fachbegriffe und Formulare kompliziert wirken. Eine Ausfüllhilfe – etwa von Beratungsseiten – hilft dir, Schritt für Schritt durch das Formular zu navigieren. Du brauchst Angaben wie: Aktenzeichen oder Steuernummer deines Grundbesitzes, Angaben zu Adresse, Flurstück, Grundstücksart, Fläche und Baujahr. Diese Daten sind auf Bescheiden oder Informationsschreiben deines Finanzamts zu finden.
Was passiert danach – und wie ist der Ablauf?
Nachdem du die Erklärung abgegeben hast, erhältst du vom Finanzamt einen Bescheid über den festgestellten Grundsteuerwert. Danach folgt der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Erst im dritten Schritt schickt dir deine Gemeinde oder Stadt den eigentlichen Grundsteuerbescheid mit Zahlungsaufforderung. Die ersten beiden Bescheide kommen vom Finanzamt, der letzte von der Kommune. Der finale Bescheid mit Zahlungsbeträgen trifft meist erst Ende 2024 oder Anfang 2025 bei dir ein.
Was tun bei Änderungen am Grundstück?
Wenn sich dein Grundstück nach der ersten Abgabe verändert – etwa durch Neubau, Um- oder Anbauten – kann eine neue Grundsteuererklärung notwendig werden. Die Abgabefrist für solche Fälle läuft meist bis Ende Januar des darauf folgenden Jahres. Wichtig zu handeln, damit dein Messwert aktuell bleibt und du später keine Nachforderungen hast.
Fazit – was du im Blick behalten solltest
- Die Grundsteuererklärung war in 2023 abzugeben – über Elster, mit spezifischen Daten zu deinem Grundstück.
- Fristen: Bundesweit bis 31.1.2023, in Bayern bis 30.4.2023. Wer später abgegeben hat, riskierte Schätzungen und Zuschläge.
- Ablauf: Erklärung → Grundsteuerwert → Steuermessbetrag → Grundsteuerbescheid der Kommune ab 2025.
- Veränderungen am Grundstück können zu zusätzlichen Erklärungen führen.

