Freistellungsauftrag; was bringt er dir?

Ein Freistellungsauftrag ist dein Instrument, um Steuern zu sparen – konkret bei Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen. Damit sorgst du dafür, dass deine Bank bis zu einem bestimmten Betrag keine Abgeltungsteuer automatisch einbehält.


Der Sparer-Pauschbetrag – wie viel kannst du steuerfrei einnehmen?

  • Pro Person steht dir ein jährlicher Pauschbetrag von 1 000 Euro zu.
  • Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern oder Lebenspartnern verdoppelt sich das auf 2 000 Euro.
  • Solange deine Kapitalerträge innerhalb dieses Rahmens bleiben, brauchst du dafür keine Steuern zahlen – vorausgesetzt, du hast den Freistellungsauftrag erteilt.

Ohne Freistellungsauftrag – was passiert dann?

Ohne Auftrag führt deine Bank oder dein Broker automatisch Abgeltungsteuer ab – und zwar schon ab dem ersten Euro. Das sind 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Betrag landet also direkt beim Finanzamt – statt bei dir. Das kannst du zwar teils über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist umständlicher als es von Anfang an zu vermeiden.


Für wen lohnt sich der Freistellungsauftrag?

  • Für alle, die Kapitalerträge haben – etwa aus Tagesgeld, Festgeld, ETFs, Aktien oder Fonds.
  • Besonders sinnvoll ist der Auftrag, wenn du mehr als ein Konto oder Depot bei verschiedenen Instituten hast. Wenn du z. B. bei drei Banken Zinsen bekommst, kannst du den Pauschbetrag aufteilen – aber die Summe aller Freistellungen darf zusammen den maximal möglichen Freibetrag nicht überschreiten.
  • Auch für minderjährige Kinder kannst du einen eigenen Auftrag eintragen – aber dafür musst du als gesetzliche Vertreter:in unterschreiben.

Wie erteilst du den Freistellungsauftrag?

  • Du reichst einen Auftrag bei jeder Bank oder jedem Broker ein, bei dem du Kapitalerträge erwartest.
  • Im Online-Banking oder der App genügt meist ein paar Klicks; alternativ geht es auch schriftlich in der Filiale.
  • Wichtig: Die Bank braucht deine Steueridentifikationsnummer, um den Auftrag zu berücksichtigen.
  • Der Auftrag gilt ab dem Kalenderjahr, ab dem er erteilt wird, und bleibt gültig, bis du ihn änderst oder widerrufst. Manche Banken bieten automatische Verlängerungen an.

Und wenn dein Einkommen gering ist?

Liegt dein Gesamteinkommen (inklusive Kapitalerträge) unter dem Grundfreibetrag, brauchst du in der Regel gar keine Steuererklärung zu machen. Um trotzdem die Steuer auf Kapitalerträge zu vermeiden, kannst du stattdessen eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Damit bleibt dein Ertrag gänzlich steuerfrei – auch über den Pauschbetrag hinaus.


Wann solltest du aktiv werden?

Am besten direkt zu Jahresbeginn – dann gilt der Auftrag für das ganze Jahr. Wenn du ihn erst spät erstellst, wirkt er meist rückwirkend ab dem 1. Januar. Und falls sich deine Situation ändert – etwa wegen Depotwechsel oder steigendem Kapital – kannst du den Betrag jederzeit anpassen.


Dein Nutzen auf einen Blick

  • Kapitalerträge bis zu 1 000 € pro Jahr steuerfrei
  • Kein Steuerabzug bei Bank oder Broker – mehr Netto für dich
  • Flexibel teilbar bei mehreren Konten oder Depots
  • Einfach online zu beantragen – klar, sicher, effektiv
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