Wenn du länger krank bist – sorgt das Krankengeld für Unterstützung

Du bist krank und kannst aus eigener Kraft nicht arbeiten? Kein Grund zur Panik. Du bekommst sechs Wochen lang weiterhin dein Gehalt von deinem Arbeitgeber – das nennt man Lohnfortzahlung. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem Krankengeld. Es springt ein, wenn du wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist. So bleibt deine finanzielle Basis erhalten, während du dich um deine Gesundheit kümmern kannst.

So viel bekommst du – ein fairer Ausgleich für deinen Verdienstausfall

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Bruttogehalts – maximal sind es 90 Prozent deines Nettolohns. Damit wird verhindert, dass du mehr Geld bekommst, als dir netto eigentlich zusteht. Es soll eine Hilfe sein, kein Bonus. Für Gutverdienende ergibt sich daraus oft eine merkbare Lücke, denn das Krankengeld deckt nicht die volle Höhe ihres bisherigen Einkommens ab.

Dauergrenze – der Countdown läuft

Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse grundsätzlich für maximal 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren. Beachte: Die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden bereits auf diese Gesamtzeit angerechnet, sodass dir faktisch nur noch etwa 72 Wochen Krankengeld bleiben. Nach Ablauf der Frist wird es in der Regel schwierig – oft endet die finanzielle Unterstützung und du musst dich ggf. mit anderen Leistungen wie ggf. Erwerbsminderungsrente oder ALG I auseinandersetzen.

Selbstständig und krank – absichern, was fehlt

Wenn du selbstständig und gesetzlich versichert bist, hast du normalerweise keinen Anspruch auf Krankengeld – nach sechs Wochen bist du also auf dich allein gestellt. Du kannst aber in der GKV einen Wahltarif oder eine Zusatzoption abschließen, die dir genau das ermöglicht: dass du im Krankheitsfall ab dem 43. Tag ein Krankengeld bekommst – meist gegen einen kleinen Zusatzbeitrag. So schützt du dich gegen das Risiko langer Krankheit und Einkommensausfall.

Neuanstellung oder Arbeitslosigkeit – der Anspruch kann doppelt starten

Gerade zu Beginn eines neuen Jobs oder wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, gelten besondere Regeln: In den ersten vier Wochen deiner Anstellung besteht oft noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann springt die Krankenkasse sofort mit dem Krankengeld ein, wenn du krank wirst. Und auch als ALG I-Empfänger kannst du Krankengeld erhalten, sobald die erste Entgeltfortzahlung durch die Agentur für Arbeit abläuft.

Kinderkrankengeld – wenn dein Kind krank ist, greift der Schutz

Wenn dein Kind erkrankt ist und du es betreuen musst, kannst du Kinderkrankengeld beantragen – ebenfalls ein Zuschuss deiner GKV. Die Anzahl der Jahrestage ist begrenzt, variiert je nach Situation (Elternteil oder Alleinerziehende/r), aber häufig hat sich die Regel erhöht – z. B. auf 15 Tage pro Jahr pro Kind oder 30 Tage für Alleinerziehende. Seit 2024 existieren Sonderregelungen, etwa bei stationären Aufenthalten. Damit wird dein Ausfall nicht komplett ohne Unterstützung.

Zusammenfassung – alles im Blick

Du hast Anspruch auf Krankengeld, sobald du länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig bist. Du erhältst 70 % deines Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 % deines Nettoverdienstes. Die Zahlung dauert insgesamt nicht länger als etwa 72 Wochen Krankengeld, gerechnet nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung. Als Selbstständige solltest du dich extra absichern, wenn du Anspruch haben willst. Auch bei Neuanstellung oder Arbeitslosigkeit greifst du schnell auf Krankengeld zurück. Und wenn dein Kind krank wird, unterstützt dich deine GKV über den Kinderkrankengeld-Zuschuss. So bleibst du selbst bei Krankheit finanziell handlungsfähig.