Wenn du verpflichtet bist, deine Steuererklärung einzureichen—z. B. weil du Lohnersatzleistungen (wie Kurzarbeiter- oder Elterngeld), zusätzliche Einkünfte oder bestimmte Steuerklassen hast—dann gilt:
- Für die Steuererklärung 2024 endet die reguläre Frist am 31. Juli 2025, unabhängig davon, ob du sie elektronisch über ELSTER oder per Papier abgibst.
- Wenn du dich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, verschiebt sich die Frist automatisch auf den 30. April 2026.
- Gibst du deine Steuererklärung freiwillig ab, hast du dafür bis zum 31. Dezember 2028 Zeit.
Was passiert, wenn du die Frist versäumst?
- Ohne Vorlage eines triftigen Grundes (z. B. Krankheit) kannst du beim Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragen. Diese sollte möglichst nicht später als Ende September liegen.
- Überschreitest du die Frist dennoch, droht ein Verspätungszuschlag: in der Regel mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat bzw. 0,25 % der festgesetzten Steuer.
- Dieser Zuschlag wird oft automatisch für länger als 14 Monate verspätete Einreichungen festgesetzt.
Überblick der Fristen im Vergleich
Fall | Abgabefrist Steuerjahr 2024 |
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Pflichtveranlagung (selbst ohne Hilfe) | 31. Juli 2025 |
Mit Steuerberatung | 30. April 2026 |
Freiwillige Abgabe | 31. Dezember 2028 |
Achte darauf, dass die Frist auch bei elektronischer Einreichung über ELSTER gilt – der Termin bleibt derselbe.
Warum du lieber früher als später aktiv werden solltest
- Verzögerungen bedeuten oft automatisch einen Zuschlag – und der summiert sich schnell.
- Wer frühzeitig abgibt, kann oft mit einer Steuererstattung rechnen – im Durchschnitt mehrere Hundert Euro.
- Wer freiwillig abgibt, kann sich bis zu vier Jahre Zeit lassen – aber sparen mit ELSTER funktioniert auch mit wenig Aufwand.