Die Steuererklärung ist oft eine nervige Aufgabe, aber sie enthält auch clevere Hebel, mit denen du deine Steuerlast senken kannst. Besonders hilfreich sind Freibeträge und Pauschbeträge. Diese reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen automatisch, ohne dass du dafür Belege sammeln musst. Genau deswegen macht es Sinn, zu verstehen, welche Beträge dir zustehen, wie sie wirken und worauf du achten solltest.
Was genau ist der Grundfreibetrag?
Der wichtigste Freibetrag ist der Grundfreibetrag – er sichert dein Existenzminimum steuerfrei ab. Solange dein zu versteuerndes Einkommen darunter liegt, musst du keine Einkommensteuer zahlen. Der Betrag steigt Jahr für Jahr an und liegt aktuell bei über 12.000 Euro pro Person. Sind eure Einkommen gemeinsam veranlagt, verdoppelt sich der Wert. Dein Arbeitgeber zieht den Freibetrag automatisch bei der Lohnsteuerberechnung ab; du musst dich darum also gar nicht kümmern.
Werbungskosten? Die Pauschale machts dir leichter
Auch wenn du nicht jede Quittung aufheben willst, profitierst du von Ausgabenvorteilen – und zwar durch die Arbeitnehmer-Pauschale. Sie liegt bei über 1.200 Euro pro Jahr, die dir dein Arbeitgeber abzieht, egal ob du Kosten hast oder nicht. Erst wenn du tatsächlich höhere Werbungskosten hattest – etwa für Arbeitsmittel, Fachliteratur oder einen längeren Arbeitsweg – lohnt es sich, Belege zu sammeln und diese einzureichen, um zusätzlich Steuern zu sparen.
Homeoffice und Fahrtkosten werden auch pauschal unterstützt
Wenn du von zu Hause arbeitest, kannst du eine Homeoffice-Pauschale geltend machen – aktuell 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage, sofern du kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast. Auch deine täglichen Wege zur Arbeit lassen sich steuerlich absetzen. Für jeden Kilometer bekommst du eine Entfernungspauschale – für die ersten 20 Kilometer ein Satz, ab dem 21. Kilometer ein höherer. Gerade Pendler kommen so oft über die Pauschale hinaus.
Rente, Versorgungsbezüge – auch hier gibt es Schutz
Rentnerinnen und Rentner haben einen individuellen Freibetrag, der sich an der Höhe der Rente orientiert – ein Teil der Rente ist deshalb steuerfrei. Zusätzlich gibt es eine separate Pauschale für Werbungskosten; auch, wenn du eine betriebliche Rente oder Pension bekommst, kannst du bestimmte Beträge steuerfrei geltend machen. Der Freibetrag und ein Zuschlag sinken zwar über die Jahre, doch bis in die Jahre 2050 hinein bleibt ein Teil steuerfrei.
Für beruflich Reisende: Verpflegungspauschalen
Wenn du regelmäßig beruflich unterwegs bist, bekommst du auch dafür steuerlich etwas zurück. Für Abwesenheiten über acht Stunden kannst du einen festen Verpflegungsbetrag absetzen, für ganze Tage einen höheren. Auch wenn du unterwegs isst, reicht oft die Pauschale – Belege brauchst du dafür nicht zwingend.
Umzug aus beruflichen Gründen – auch das wird entlastet
Wenn dein Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt oder dir dadurch ein kürzerer Arbeitsweg entsteht, hilft dir die Umzugskostenpauschale. Damit werden bestimmte Kosten ohne Nachweis abgezogen. Weitere Ausgaben, die über den Pauschbetrag hinausgehen – etwa Renovierung oder doppelte Miete – kannst du dann zusätzlich geltend machen, sofern du sie belegst.
Sparerpauschbetrag – für dein Kapitalvermögen
Legst du Geld an oder besitzt du Wertpapiere, kannst du von einem steuerfreien Freibetrag profitieren. Ein Teil deiner Kapitalerträge – etwa Zinsen, Dividenden oder Gewinne – bleibt automatisch steuerfrei, wenn du rechtzeitig einen Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht hast. So musst du nicht für jeden kleinen Ertrag Steuern zahlen.
Für Alleinerziehende, Kindernachwuchs und Ausbildungszeiten
Eltern erhalten mehrere Freibeträge – um das Existenzminimum des Kindes abzusichern sowie für Betreuung und Ausbildung. Familie wird also finanziell entlastet. Alleinerziehende bekommen zusätzlich einen Entlastungsbetrag, der entweder schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird oder in der Steuererklärung anzusetzen ist. Soll dein volljähriges Kind eine Ausbildung machen und nicht mehr bei dir wohnen, gibt’s dafür sogar einen zusätzlichen Ausbildungsfreibetrag.
Ehrenamt und Übungsleiter – dein Engagement wird belohnt
Wenn du dich ehrenamtlich engagierst – als Ausbilder, Künstler oder in Pflege – kannst du bis zu mehreren tausend Euro im Jahr steuerfrei dazuerwerben. Die Tätigkeit muss nebenberuflich und für gemeinnützige Zwecke sein. Das Finanzamt erkennt diesen Pauschbetrag an, ohne dass du hohe Aufwände belegen musst.
Im Ergebnis bedeutet das für dich:
Das deutsche Steuerrecht bietet dir eine Reihe von automatischen Entlastungen – gerade dann, wenn du keine besonders hohen Belege sammeln willst. Ob Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Homeoffice, Pendlerpauschale oder Familienentlastung – viele Beträge wirken direkt und ohne Aufwand. Es lohnt sich, im Zweifel in deiner Steuererklärung genauer hinzusehen und die Freibeträge auszunutzen, vor allem wenn du tatsächlich höhere Ausgaben hattest oder eh regelmäßig Steuern zahlst.