Außergewöhnliche Belastungen sind private Ausgaben, die dich aus bestimmten, zwingenden Gründen treffen – etwa aufgrund von Krankheit, Pflege oder Naturkatastrophen – und die andere Menschen in einer ähnlichen Einkommens- und Lebenssituation nicht tragen müssen. Diese Kosten entstehen zwangsläufig, lassen sich nicht vermeiden und sind notwendig. In der Steuererklärung kannst du sie unter bestimmten Bedingungen geltend machen, um deine Steuerlast zu senken. Allerdings gilt: Nur der Teil, der deine individuelle Belastungsgrenze überschreitet, zählt wirklich.
Zwei Kategorien: allgemeine und besondere außergewöhnliche Belastungen
Allgemeine Belastungen sind zum Beispiel Krankheitskosten, Pflege- oder Bestattungskosten, Umbauten aus gesundheitlichen Gründen oder Verluste durch Naturkatastrophen. Sie wirken sich steuerlich nur aus, wenn sie deine zumutbare Belastung übersteigen.
Besondere Belastungen dagegen – wie der Pauschbetrag bei Behinderung, der Pflegepauschbetrag oder der Ausbildungsfreibetrag – gelten vom ersten Euro an, ohne dass eine zumutbare Grenze geprüft wird. Sie greifen unkomplizierter und wirken direkt steuermindernd, auch wenn du nur kleine Beträge hattest.
Was zählt zu allgemeinen Belastungen?
- Krankheitskosten, die nicht erstattungsfähig sind, wie Zuzahlungen für Medikamente, Brillen, Therapien oder verordnete Heilmittel. Wichtig ist dabei: Diese Ausgaben müssen medizinisch notwendig und durch ärztliche Verordnung belegt sein – reine Vorsorge zählt meist nicht.
- Kur- und Rehamaßnahmen kannst du ebenfalls absetzen, wenn medizinisch verordnet und nicht erstattet wurden. Auch Fahrtkosten und Verpflegungsanteile, die du nicht ersetzt bekommst, zählen dazu.
- Pflegekosten – etwa für ein Heim oder ambulante Hilfe –, wenn sie nicht von Pflegekasse oder Versicherung abgedeckt sind.
- Bestattungskosten, sofern der Nachlass die Kosten nicht deckt und keine Versicherungsleistungen eingegangen sind. Aber keine Bewirtungskosten oder Trauerkleidung mitgeben!
- Wiederbeschaffungskosten bei unabwendbaren Schäden – etwa nach Hochwasser oder Brand. Diese Kosten müssen angemessen sein und dürfen die üblichen Werte nicht übersteigen.
- Wohnungsumbauten bei Krankheit oder Behinderung gelten ebenfalls, wenn sie notwendig sind – zum Beispiel ein barrierefreies Bad.
Was fällt unter besondere Belastungen?
- Behindertenpauschbetrag – je nach Grad der Behinderung steht dir ein Pauschbetrag zu, etwa mehrere hundert bis tausende Euro.
- Pflegepauschbetrag – wenn du einen Angehörigen unentgeltlich, häuslich pflegst, gibt es abgestufte Pauschalen, die du direkt geltend machen kannst.
- Ausbildungsfreibetrag – für volljährige Kinder in Ausbildung, die auswärts wohnen; auch hier gibt es eine feste Höhe, die du komplett nutzen kannst.
- Hinterbliebenenpauschbetrag für Witwen, Witwer oder Waisen, der dir das zu versteuernde Einkommen direkt reduziert.
Zumutbare Belastung – wie viel du selbst tragen musst
Die zumutbare Belastung ist ein Anteil deines Einkommens, den du selbst übernehmen musst. Die Höhe hängt ab von deinem Gesamteinkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder. Hier ein vereinfachtes Beispiel:
- Singles zahlen je nach Einkommen zwischen 5 und 7 %
- Verheiratete mit Kindern müssen weniger tragen, oft nur 1–4 %.
Liegt dein Recht auf Abzug höher als die zumutbare Belastung, kannst du den überschüssigen Teil absetzen. Das gilt nur für allgemeine Belastungen, bei den besonderen gelten fixe Werte ab dem ersten Euro.
Wie funktioniert die Berechnung?
Wenn du zum Beispiel Krankheitskosten in Höhe von 3.000 Euro hattest und deine zumutbare Belastung bei 2.000 Euro liegt, kannst du die Differenz von 1.000 Euro absetzen. Finanzsoftware oder ELSTER hilft dir in der Steuererklärung weiter – du trägst die Kosten entsprechend in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein.
Warum kommt da so wenig durch?
Viele scheitern an der hohen Hürde: Die Kosten müssen den Selbstbehalt übersteigen – und der ist bei mittlerem Einkommen oft sehr hoch. Außerdem prüft das Finanzamt streng, ob die Kosten wirklich notwendig waren. Aber wenn du im Einzelfall einmal gesundheitsbedingten Umbau, regelmäßige Therapien oder Pflegeaufwendungen hast, kann sich das lohnen – gerade bei hohen Ausgaben lohnt sich eine genaue Prüfung.
Tipps, wie du den maximalen Steuervorteil erzielst
- Bündle größere Ausgaben auf ein Jahr, um die zumutbare Grenze leichter zu überspringen.
- Bewahre alle Belege auf – vom Attest bis zur Quittung.
- Nutze Steuersoftware, um die Pauschbeträge und Berechnungsfunktionen optimal zu nutzen.
- Kombiniere allgemeine Belastungen – so addiert sich oft genug, um über die Grenze zu gelangen.
- Prüfe, ob sich bestimmte Pauschalen (z. B. Behindertenpauschbetrag) statt Einzelbelegen praktischer für dich sind.
Fazit: Wann außergewöhnliche Belastungen wirklich helfen
Die Regelung ist ideal für Menschen mit starken, zwingenden Mehrkosten, vor allem durch Krankheit, Pflege oder Katastrophen. Wenn deine Ausgaben hoch genug sind, um die zumutbare Belastung zu überschreiten, kannst du steuerlich profitieren. Besondere Belastungen bringen dagegen sofortige Vorteile – gerade bei Behinderungen, Pflege, Ausbildung oder Verlust, ohne die Hürde. Wenn du unsicher bist, rechne konkret in einer Steuer-App durch – schon ein paar Hundert Euro können steuermindernd wirken.