Vermögenswirksame Leistungen und der staatliche Bonus – was steckt dahinter?

Wenn dein Arbeitgeber monatlich Geld zur Seite legt – zum Beispiel in einen VL-Fonds oder Bausparvertrag – profitierst du nicht nur davon selbst, sondern auch vom Staat. Denn unter bestimmten Bedingungen gewährt er dir als Bonus bis zu 123 € pro Jahr zusätzlich – die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.


Voraussetzungen: So viel musst du wissen

1. Anlageform

  • Aktienfonds/ETFs oder andere Beteiligungen (z. B. Investmentfonds): Staat zahlt 20 % auf bis zu 400 € jährliche Einzahlung → du kannst so bis zu 80 € Förderung pro Jahr bekommen.
  • Wohnungswirtschaftliche Nutzung (z. B. Bausparvertrag oder Baukredit): Förderung beträgt 9 % auf bis zu 470 € → maximal 43 € pro Jahr.
  • Kombinieren? Kein Problem – du kannst beide Förderungen gleichzeitig nutzen, sofern sie unterschiedlichen Verträgen zugeordnet sind. Dann ergibt das bis zu 123 € jährliche Förderung.

2. Einkommensgrenze

  • Alleinstehend: Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 40 000 € betragen.
  • Verheiratet / Zusammenveranlagte: Grenze liegt bei 80 000 €.
    Liegt dein Einkommen darüber, entfällt die Förderung leider.

So beantragst du die Zulage

  1. Du sparst mit VL – über deinen Arbeitgeber oder durch Gehaltsumwandlung.
  2. Du wählst eine der förderfähigen Anlageformen (z. B. ETF-Fonds oder Bausparvertrag).
  3. Du gibst die Förderung über die Steuererklärung jährlich an. Das Finanzamt überweist den Zuschuss am Ende der Sperrfrist direkt an das Anlageprodukt.
  4. Wichtig: Die Sperrfrist, oft sechs Jahre plus ein Jahr Ruhezeit, darfst du nicht unterbrechen – sonst verlierst du die Zulage eventuell rückwirkend.

Warum du die Sparzulage unbedingt nutzen solltest

  • Selbst wenn du nur einen kleinen Betrag sparst – der staatliche Zuschuss verdoppelt oder vervierfacht deine Leistung.
  • Der höchstmögliche Bonus von 123 € klingt überschaubar – über mehrere Jahre gerechnet wird daraus ein echter Sparvorteil, ohne dass du selbst mehr investieren musst.
  • Viele Arbeitnehmer sind sich gar nicht bewusst, dass sie Anspruch darauf haben – du kannst diesen Vorteil für dich nutzen, solange dein Einkommen und deine Anlageform passen.

Kurz und knackig: Dein Plus auf einen Blick

FaktorDetails
Fonds & ETFs20 % Förderung auf bis zu 400 € → max. 80 €
Bauspar / Wohnbauzwecke9 % Förderung auf bis zu 470 € → max. 43 €
Maximale FörderungBis zu 123 € jährlich, wenn kombiniert
Einkommensgrenzen40 000 € alleinstehend, 80 000 € gemeinsam
AntragstellungÜber deine Steuererklärung jährlich
SperrfristÜblicherweise 6 Jahre + 1 Jahr Ruhezeit
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